
Rückgrat haben statt Haltung zeigen! Ironie bis Sarkasmus statt Resignation. #DeMockCrazy
New Detroit aka W▓▓▓▓▓▓▓g
Joined September 2022
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Es gibt viele Menschen mit reinen Gedanken - auch beim "schwarzen Mann", der Zahl 88, dem Mohr oder Neger - die gezwungen werden negative Assoziationen in ihr Denken aufzunehmen um "konform" zu werden. Wer seine sauberen Gedanken schützt (oder es versucht) wird aussortiert.
Martin Backhaus, Trusted ⚑ retweeted
Heraus zum 31. Oktober! Ab auf die Demos! Baguette nicht vergessen...
Martin Backhaus, Trusted ⚑ retweeted
Abgeordnete, die für die Widerspruchslösung stimmen wollen, müssen begründen, warum nicht weit weniger übergriffige Möglichkeiten gewählt werden, alle Bürger dazu zu bringen, eine Entscheidung dokumentieren zu lassen. Eine Sauerei wäre es, erst auf die Widerspruchslösung umzustellen, und danach umzudefinieren, wann jemand tot genug ist, um seine Organe herzugeben.
Artikellink: norberthaering.de/news/organ…
Was für eine dümmliche Westzonen-Tussi!
Weniger dümmliche Westzonen-Boomer sind derweil der Ansicht, dass die AfD komplett pro Westen, NATO usw. ist.
Würde die Tussi doch mal mit dem Boomer sprechen – Wessi natürlich!
xitter.cf/ainyrockstar/status/21…
unavailable
Martin Backhaus, Trusted ⚑ retweeted
So planen Merz und Klingbeil die Entwicklung der Ausgaben in den nächsten Jahren. Merken Sie etwas? Ich fürchte, die meisten Bürger merken nichts.
Quelle: dserver.bundestag.de/btd/21/…
Martin Backhaus, Trusted ⚑ retweeted
Die Oberlandesgerichte Bamberg, Thüringen, Köln und Hamm setzen nun stringend in 13 hintereinander erfolgten Urteilen die Rechtsprechungslinie des Bundesgerichtshofs vom 09.03.2026 Az: VI ZR 335/24 um
OLG Bamberg – Az.: 4 U 111/24 e
OLG Hamm – Az.: I-26 U 57/25
OLG Köln – Az.: 5 U 48/24
OLG Köln – Az.: 5 U 92/24
OLG Köln – Az.: 5 U 99/24
OLG Köln – Az.: 5 U 123/24
OLG Köln – Az.: 5 U 126/24
OLG Köln – Az.: 5 U 131/24
OLG Köln – Az.: 5 U 70/25
OLG Köln – Az.: 5 U 74/25
OLG Köln – Az.: 5 U 84/25
Angekündigte Entscheidungen:
Thüringer Oberlandesgericht – Az.: 7 U 703/24
Thüringer Oberlandesgericht – Az.: 7 U 678/24
(wer die Urteile einzeln abrufen möchte - ich stelle diese als Link im Anhang zu dem Post zur Verfügung)
Darüber hinaus gab es inzwischen 6 von uns erstrittene Teilurteile, von denen das Urteil des Landgerichts Aurich inzwischen rechtskräftig ist. Hinsichtlich der anderen Verfahren wurden Rechtsmittel teilweise von uns aber stets vom Impfhersteller eingelegt.
LG Landau in der Pfalz – Az.: 4 O 151/24 LG Landau 4 O 151-24 - Teil-Urt…
OLG Celle – Az.: 5 U 79/25 OLG Celle - 5 U 79-25 - Teil-Ur…
OLG Koblenz – Az.: 5 U 20/25 OLG Koblenz - Teil - Urteil
LG Kassel – Az.: 8 O 1796/22 Teil-Urteil Kassel geschwärzt
LG Aurich – Az.: 5 O 1106/24 Teilurteil LG Aurich 5 O 110624…
LG Ravensburg – Az.: 2 O 137/23
Auch diese Urteile stelle ich als Link im Anhang zur Verfügung.
Ferner werden derzeit Ermittlungen bei mehr als 30 Staatsanwaltschaften geführt, die ich nicht im einzelnen benenne, um deren Ermittlungen nicht zu gefährden. Hintergrund dieser Aktion war, dass im Contergan - Skandal niemand der Geschädigten nach über 10 Jahren Prozessdauer über den Zivilrechtsweg auch nur einen Cent gesehen hat. Schon damals war die Ziviljustiz extrem pharmalastig und gegen die Geschädigten ausgerichtet. Das ist heute nicht anders. Der Entschädigungsfond im Conterganskandal kam erst über das Strafverfahren zustande. Als Täter - Opfer Ausgleich führte dieser Weg dann zum Erfolg. So müssen wir nach fast 5 Jahren Prozessdauer von Impfgeschädigten attestieren, dass es in dieser Ziviljustiz nicht ein Impfgeschädigter - gleich wie offenkundig der Fall ist - es geschafft hätte bereits Schadenersatz und Schmerzensgeld zugesprochen zu bekommen. Das gilt auch für alle anderen fleißig für die Geschädigten kämpfenden Kollegen wie @caesarpreller oder @GebauerCarlosA. Der Justizgewährungsanspruch - so müssen wir attestieren - funktioniert in Impfschadensfällen nicht, weil die Politik und die Pharmaindustrie massiv rechtspolitisch in die Steuerung dieser Verfahren eingreifen. Das beginnt über
- eine völlig einseitige mediale Berichterstattung zugunsten der Pharmaindustrie in der das angerichtet Leid von Impfgeschädigten nicht vorkommt und wenn - dann sofort unterirdisch relativiert wird,
- eine Aufklärung der Öffentlichkeit über den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zu den modRNA Vakzinen und Vektorimpstoffen unterbleibt, so dass auch Richter von all den Tatsachen nie etwas öffentlich hören.
- die Anwälte der Gegenseite Hogan Lovells, Clifford Chance (vormals White & Case LLP), jeweils ihre Anwaltshonorare nicht von Ihren Mandanten - den Impfherstellern erhalten - sondern aus dem Steuertopf des PEI/ZEPAI, was von Anfang an zu einer ungleichen Finanzausstattung von Klägern im Verhältnis zu Impfherstellern führt.
- vom Justizministerium (damals Markus Buschmann - füher Anwalt bei White & Case LLP und heute Partnter bei White & Case LLP) Desinformationschecker - NGOs und Diffamierer finanzielle Unterstützung erhielten, so dass z.B. jedwede Kritik an den Impfstofen unterbunden wurde oder aber Angriffe auf die sog. "Desinformanten" betrieben wurden.
- Unterstützung des Spiegel durch Bill Gates, um mit diesen Millionen u.a. auch mich in meiner Arbeit zu diffamieren, um so den Kampf nicht nur im Gerichtssaal, sondern auch ad hominen Angriffe gegen Personen geführt wird.
- Äußerste Härte der Justiz gegen sog. "Regimekritiker", um über das Zurschaustellen dieser Fälle dazu beizutragen, es zu unterbinden überhaupt von der Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen.
- Rechtspolitisch orchestrierte Abweisung von Impfschadensfällen (mindestens 450 Verfahren) über das Abweisen der Klagen mit einem sog. aus der Zulassung antizipierten Nutzen Risiko Verhältnis, das nicht hinterfragt werden dürfe schon gar nicht aktueller peer reviewter Literatur. Die Urteile waren alle contra legem (Art. 15, Art. 17, Art. 76, Art. 83 Abs. 7 VO (EG) 726/2004)
- Seit der Justizministerkonferenz unter Marco Buschmann im August 2022 wurde beschlossen, die finanziellen Grundlagen Verbraucherschutzkanzleien in sog. Massenverfahren einzudämmen und zu entziehen. Die Folge war - keine Deckungszusagen von Rechtschutzversichern, willkürliche Herabsetzung von Streitwerten, Stoppen der Deckungszusagen extrem willkürlich, um Berufungsverfahren nicht durchführen zu können (vor allem Roland). So wurden nicht nur die Impfgeschädigten, sondern auch unsere Kanzlei massiv finanziell geschädigt, mit der Folge des Personalabbaus trotz steigender Fallzahlen. Die Folge dessen wiederum - was dann auch gewollt ist die Unzufriedenheit unserer Mandantschaft über die telefonische Erreichbarkeit.
Wir halten das für einen massiven Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit von Rechtsanwälten und einen Eingriff in die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege von Organen der Rechtspflege schlechthin.
In der Vollkaskomentalität und mit den gesundheitlichen Schäden erwarten die Mandanten von uns Folgendes:
1. Einholen der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung
2. Parallel dennoch das außergerichtliche Tätigwerden gegenüber dem Gegner
3. Das Vorgehen gegen die Rechtschutzversicherung bei Ablehnung.
4. Das Schreiben einer begründeten Stellungnahme/Stichentscheid - dann wieder Standardablehnung der Rechtschutzversicherung.
5. Parallel Anschreiben an alle behandelnden Ärzte und Einholen und Sammeln von Unterlagen.
6. Sachverhaltsaufklärung - Schreiben an das PEI und den Impfhersteller um gem. § 84a AMG den Auskunftsanspruch geltend zu machen, der häufig dann in weitere Kommunikation ausartet.
7. Am besten eine wöchentliche Kommunikation mit Email und Telefonaten.
Es ist dann ein halbes Jahr bis ein Jahr vergangen und niemand zahlte einen Cent für unsere Arbeit. Der Mandant erklärt dann, dass wir ja wüssten, dass er kein Geld habe und zahlt nichts und die Rechtsschutzversicherer zahlen auch nichts. So in über 60 Prozent aller Verfahren geschehen, damit die Impfhersteller und der Staat diese Verfahren loswerden. Dann kommt unsere glorreich Justiz und erklärt, dass die Geschädigten ja Deckungsklage hätten einreichen können in jedem Fall. Das tun sie aber nicht, weil sie jeden Cent für Nahrungsergänzungsmittel und ärztliche Leistungen benötigen, die auch keine Krankenkasse übernimmt, so dass es keine Prozesskostenhilfe gibt, weil die Selbstzahlung dann verlangt wird. In der Sekunde nehmen dann die Geschädigten von der Rechtsverfolgung abstand. Es waren mindesten 1.500 genau so gestaltete Verfahren, die damit ins Nichts gelaufen sind.
In fast allen Verfahren blieben wir auf den Kosten sitzen, da schlicht niemand unsere Arbeit bezahlte.
Der Umgang der Rechtsschutzversicherungen mit den Geschädigten und uns als Kanzlei hat nicht nur den Geschädigten massiv geschadet, sondern vor allem auch uns. Mit Impfschadensfällen ließ sich keine positives wirtschaftliches Ergebnis erzielen und ohne Quersubvention aus anderen Wirtschaftsbereichen der Kanzlei eine echte Katastrophe. Exakt so reagierte auch der Anwaltsmarkt - fast alle nahmen davon Abstand derartige Mandate anzunehmen.
Das Ergebnis ist, dass in Deutschland damit die Kombination aus rechtspolitischer Lenkung mit Klageabweisungen völlig gleich wie und dem wirtschaftlichen Kaltstellen über die Rechtsschutzversicherer organisieren lässt, welche Verbraucherschutzverfahren geführt werden dürfen und welche nicht. Das Organ der Rechtspflege, das dazu berufen ist - nämlich der Rechtsanwalt kann noch so oft hinreichende Erfolgsaussichten bejahen, wenn über den wirtschaftlichen Rahmen und den Umgang mit den Verfahren bei Gericht ein wirtschaftliches Führen dieser Mandate unmöglich wird. Jede zivilrechtliche Akte hat einen Umfang von 7.000 bis 11.000 Seiten.
Rechtspolitisch führt auch die intendierte Verfahrenslänge zum wirtschaftlichen Ruin, da der deutsche Anwalt nur ein Mindesthonorar einmalig nach RVG erhält. Dauert das Verfahren Jahre und müssen über Jahre diese Ressourcen aufrecht erhalten werden, dann kippt die Wirtschaftlichkeit extrem zügig ins Negative. Das nennt man dann ökonomisches Ausbluten der Verfahren.
Der Umgang mit Impfgeschädigten ist jedenfalls eines der düstersten Kapitel in der deutschen Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. In jedem anderen Land, selbst Italien und Griechenland erhielten die ersten Geschädigen aus den Schadenersatz und Schmerzensgeldprozesses bereits ihr Geld. Hier werden diese "Zwischenerfolge" eingebaut und von der Beschleunigungsmaxime der ZPO und dem Justizgewährungsanspruch sieht man nichts.
Martin Backhaus, Trusted ⚑ retweeted
Der Agent Provocateur. Erst dazugehören. Dann zerstören. Provokation und ausgewählte Bilder können eine ganze Bewegung diskreditieren. Wer Protest verstehen will, muss genauer hinsehen.
agent-provocateur.org/?lang=…
#agentprovocateur #frankreich #italien
𝗜𝗻 𝟭 𝗦𝘁𝘂𝗻𝗱𝗲:⚠️𝗕𝗶𝗹𝗹 𝗚𝗮𝘁𝗲𝘀 𝘃𝗼𝗿 𝗚𝗲𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁! 𝗔𝗨𝗙𝟭 𝘃𝗼𝗿 𝗢𝗿𝘁!
Historischer Termin: Heute muss sich unter anderem Milliardär Bill Gates in einem niederländischen Zivilverfahren mit schweren Vorwürfen der Kläger auseinandersetzen. Diese reichen von Völkermord und Massentötung bis hin zum Einsatz von Biowaffen.
🎤AUF1-Reporter Roy Grassmann ist jetzt vor dem Gerichtsgebäude in den Niederlanden und schildert seine ersten Eindrücke, bevor das Verfahren in einer Stunde, um 12:30 Uhr, beginnt.
Martin Backhaus, Trusted ⚑ retweeted
143 Gendersternchen sind in der neuen Vereinssatzung des Goethe-Instituts. Darin gibt es Gender-Schmankerln wie „ein*e Abgeordnete*r“, „seiner*ihrer“ oder „Der*die Präsident*in“. Kaum vernünftig lesbar, aber ach so gendergerecht. Da sie aber noch nicht im Vereinsregister eingetragen ist, ist sie bisher auch noch nicht rechtskräftig… und das wird sie jetzt auch nicht werden. Außenminister Wadephul hatte kürzlich erst das Gender-Aus für sein Ministerium verkündet, und weil das Goethe-Institut traditionell eng mit dem Auswärtigen Amt verbandelt ist, muss es jetzt wohl oder übel mitziehen. Die Arbeit des Instituts werde „grundsätzlich neu“ aufgestellt, heißt es aus dem Ministerium. Dazu gehöre auch, dass dort die Regeln der amtlichen Rechtschreibung gelten. Gegenüber der Bild bestätigte das Institut: „Die künftige Satzung des Goethe-Instituts enthält keine Sonderzeichen.“
bild.de/politik/ausland-und-…
Martin Backhaus, Trusted ⚑ retweeted
Der Spiegel und die Relativierung eines Angriffs auf europäische Energieinfrastruktur
Am 13. Oktober 2026 veröffentlichte das Schmierenblatt „Der Spiegel“ einen Beitrag unter der Überschrift „War die Nord-Stream-Sprengung ein Kriegsverbrechen oder legitimes militärisches Ziel?“ Anlass ist der Prozessbeginn in Hamburg gegen einen mutmaßlichen ukrainischen Saboteur. Die bloße Formulierung der Alternative ist bereits eine Positionierung: Sie macht aus einer Zerstörung ziviler Infrastruktur eine diskussionswürdige militärische Option und verschiebt die Debatte weg von den Opfern und den langfristigen Schäden hin zu einer möglichen Rechtfertigung im Interesse der Ukraine.
Die Nord-Stream-Pipelines waren keine militärischen Objekte. Nord Stream 1 wurde von der Nord Stream AG betrieben, an der Gazprom mit 51 Prozent beteiligt war, die übrigen 49 Prozent jedoch bei europäischen Unternehmen lagen: Wintershall Dea und PEG Infrastruktur (E.ON) mit jeweils 15,5 Prozent sowie Gasunie und Engie mit jeweils 9 Prozent. Nord Stream 2 gehörte zwar vollständig Gazprom, wurde jedoch mit erheblichen Finanzierungen und Krediten europäischer Energiekonzerne realisiert. Die Leitungen dienten der Versorgung Europas mit Erdgas, nicht der russischen Kriegsführung vor Ort. In den Projekten steckten Milliardeninvestitionen, darunter erhebliche Mittel deutscher und anderer europäischer Unternehmen und letztlich der Steuerzahler. Die Sprengungen im September 2022 trafen damit zentrale europäische Energieinfrastruktur in internationalen Gewässern.
Völkerrechtlich gelten zivile Objekte als geschützt. Nach Artikel 52 des Ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen werden sie nur dann zu legitimen militärischen Zielen, wenn sie aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Standorts, ihrer Zweckbestimmung oder Verwendung wirksam zu militärischen Handlungen beitragen und ihre Zerstörung unter den gegebenen Umständen einen eindeutigen militärischen Vorteil bringt. Der Umstand, dass Russland mit dem Gasverkauf Einnahmen erzielte, die theoretisch in den Krieg fließen konnten, erfüllt diese Kriterien nach Auffassung führender Völkerrechtler nicht. Der Bundesgerichtshof und die Bundesanwaltschaft behandeln die Pipelines als geschützte zivile Objekte; der Vorwurf lautet unter anderem auf ein Kriegsverbrechen durch Angriff auf ein ziviles Ziel. Die Argumentation, jede Einnahmequelle des Gegners sei automatisch ein legitimes Ziel, würde die Schwelle für Angriffe auf zivile Infrastruktur dramatisch senken und ließe sich auf unzählige wirtschaftliche Anlagen anwenden.
Die Folgen des Anschlags tragen Deutschland und Europa bis heute: massive Preissteigerungen bei Energie, Wettbewerbsverluste der Industrie, Standortverlagerungen und eine dauerhaft geschwächte Versorgungssicherheit. Wer diese Schäden als Kollateralschaden eines „legitimen“ Akts der ukrainischen Verteidigung darstellt, setzt die Interessen der eigenen Bevölkerung und Wirtschaft hinter die politische Priorität, die Ukraine zu schützen. Genau diese Verschiebung leistet die Spiegel-Überschrift. Statt die Frage nach Täterschaft, Auftraggebern, möglichen Warnungen durch westliche Dienste und den wirtschaftlichen Schaden für Deutschland in den Vordergrund zu stellen, wird die juristische und moralische Bewertung in Richtung einer möglichen Rechtfertigung verschoben.
Ein seriöses Medium hätte die Eigentumsverhältnisse, die europäischen Investitionen und die völkerrechtlichen Grenzen klar benannt und die Frage gestellt, warum ein Angriff auf die Energieversorgung Europas überhaupt als diskutables militärisches Ziel erscheint. Stattdessen trägt die gewählte Formulierung dazu bei, den Anschlag zu normalisieren. Das ist keine neutrale Berichterstattung über einen Prozess, sondern eine politische Vorentscheidung zugunsten einer Seite.
In Deutschland dürfen also Spione u Terroristen (alle, die sich zum Schweigen verpflichtet haben) nicht verurteilt werden?
"Wer sich nicht äußern kann, kann sich nicht verteidigen - und wer sich nicht verteidigen kann, kann in einem Rechtsstaat nicht verurteilt werden."
(14.10.)
@OERRBlog gab es dazu Widerspruch von Seiten des ÖRR? Ich kann nichts finden - Gemini auch nicht:
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Update: Inzwischen liegen 20 IFG-Klagen wegen der Impfschaden-Daten auf Halde, teilweise seit 2021. Allein bei der SafeVac-Klage wurden vier Verzögerungsrügen eingelegt, ohne Erfolg.
Die Daten müssen grässlich sein, wohl deshalb geben Regierung und Justiz sie nicht heraus.
Replying to @SHomburg
Gerade erreicht mich folgende Nachricht einer befreundeten Rechtsanwältin. Die Regierung wehrt sich mit Händen und Füßen gegen die Herausgabe wichtiger Gesundheitsdaten. Was schließen Sie daraus?
Martin Backhaus, Trusted ⚑ retweeted
"Was stört Sie an der Tagesschau"? - Das wollte die Journalistin Stef Manzini von der Stattzeitung von mir wissen, als sie vor meinem neuen Vortrag Kognitive Kriegsführung 2.0 mit mir gesprochen hat.
Ich finde vor allem die sogenannte negative Propaganda bedenklich: wichtige Informationen lässt die Tagesschau einfach weg. Beispielsweise beim Ukraine-Krieg, bei Waffenlieferungen oder dem Iran-Krieg.
Das gesamte Interview gibt es hier: stattzeitung.net/artikel/die…
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Martin Backhaus, Trusted ⚑ retweeted
Was mich am 7. Oktober zutiefst erschüttert, ist diese emotionale Eiseskälte, mit der manche Menschen selbst am Tag des Gedenkens sofort beginnen, Opfer gegeneinander aufzurechnen, Täter und Opfer gleichzusetzen und das Leid von mehr als tausend Menschen mit politischen Erklärungsmodellen zu relativieren.
Dasselbe Muster begegnet uns auch im Ukraine-Krieg: Selbstverständlich sind die Ukrainer, die seit Jahren unter dem russischen Angriff leiden, die Leidtragenden dieses Krieges – unabhängig davon, ob irgendwo goldene Toiletten gezeigt werden, welche politischen Fehler es gegeben hat oder wie wehrhaft die Ukraine inzwischen geworden ist.
Genauso wenig darf man am 7. Oktober das Leid der israelischen Opfer relativieren, indem man reflexartig mit angeblichem Vorwissen, Verschwörungserzählungen oder der israelischen Politik antwortet.
Natürlich müssen Vorgeschichte, israelische Politik, die Hannibal-Direktive und alle offenen Fragen aufgearbeitet werden – aber wer angesichts der Ermordung so vieler Menschen, darunter zahlreicher junger Menschen, nicht einmal für einen Moment innehalten und Mitgefühl empfinden kann, sondern sofort Opfer gegen Opfer ausspielt, zeigt für mich eine erschreckende menschliche Verhärtung!
Von dieser Haltung und von jedem Versuch, das Leid der Opfer gegeneinander aufzurechnen, distanziere ich mich heute ausdrücklich und ohne jede Relativierung.
alexander-wallasch.de/gesell…
Martin Backhaus, Trusted ⚑ retweeted
43,79 Prozent. Und der Stuhl bleibt trotzdem in Hamburg. 🤔
Hamburg behält den Vorsitz der Justizministerkonferenz bis Mitte 2027. Anna Gallina von den Grünen sollte ihn zum 1. Januar an Sachsen-Anhalt abgeben. Tut sie nicht. Hessen rückt ein halbes Jahr vor und bleibt 2028 gleich sitzen. Offiziell, weil in Magdeburg noch keine Regierung steht. Steht so bei Tagesschau und NDR. Die Legal Tribune Online schreibt das, was die Behörde nicht sagt: Sorge vor einer AfD-Regierung.
Am 6. September hat die AfD 43,79 Prozent geholt. Amtliches Endergebnis, stärkste Kraft, keine Mehrheit. Ob sie regiert, weiß noch keiner. Der Vorsitz wird trotzdem schon umgelegt. Die noch amtierende Ministerin Franziska Weidinger von der CDU nennt das verantwortungsvoll. Verantwortungsvoll gegenüber den Wählern ist das nicht.
Bei der Ministerpräsidentenkonferenz dasselbe Spiel. Rheinland-Pfalz bleibt, Sachsen-Anhalt wird übersprungen. Ich halte das für eine politische Vorfestlegung, verpackt als Terminproblem. Wenn der Kalender nur gilt, solange das Wahlergebnis gefällt, dann ist der Föderalismus an der Stelle eben nur noch Kulisse.
tagesschau.de/inland/justizm…
ndr.de/nachrichten/hamburg/h…
wahlen.sachsen-anhalt.de/fil…
Satire nichts ist ernst gemeint.
Replying to @fragmichdoch23
Bei den ersten sechs Tagen mit geschätzt 2,5–2,7 Mio. Besuchern (1,04 Mio. am Eröffnungswochenende plus die verstärkten Werktage) ergibt das eine Quote von rund 0,012 Prozent. Viele der 322 Geimpften kamen laut Berichten zudem nur zum Impfen und nicht als Wiesn-Besucher.



























