
⚖ ✍📖 Freiheitlich, Menschenrechtsaktivistin, Deutsch-Ezidin 𒀭☀️🦚 #DefendRojava ✌️𒂍𒍣𒁲 for ever ✌🏻
Joined June 2021
- Tweets38.3K
- Following2.7K
- Followers56K
- Likes78.5K
Pinned Tweet
I am Yazidi.
In 2014, ISIS and groups like HTS committed genocide against my people. Now, we face a 75th genocide, while many in the West downplay these Islamic terrorists.
Do you understand? They are not freedom fighters; they are Islamic terrorists!?
Please send me a signal!
Ronai Chaker retweeted
Emde kann übrigens nicht lesen. Die UN Charta, ein zentrales Dokument des Völkerrechts, setzt die Unantastbarkeit von Staaten voraus und schützt sie.
Staaten haben ein Existenzrecht.
Nennt man einen „Nobrainer“, Grüße an @inesschwerdtner , die diesen Müll bei @PinarAtalay verteidigen musste und deshalb ständig auf @janfleischhauer einhackte, weil sie ablenken musste.
Ok, man muss lesen können und grundlegende Vorstellungen von Rechtssprache entwickeln.
Was euch die Presse verschweigt:
Die junge Frau ist Drusin!
In unserer Community (ezidisch, jüdisch, drusisch) heißt es, es waren Leute von Jolani und seinem Geheimdienst.
Mehr möchte ich erstmal nicht dazu sagen.
Ronai Chaker retweeted
Absolutely sickening.
A man was reportedly filmed outside a Jewish school holding a sign reading “Hitler Was Right” while performing Nazi salutes.
This is antisemitism in its ugliest form. And it must NEVER be normalized.
Ronai Chaker retweeted
Replying to @RonaiChaker
Ronai, das betrifft nicht nur dich. Auch anderen Menschen werden Straftaten konstruiert, wo der konkrete Tatbestand fragwürdig ist. Besonders häufig trifft es pro-israelische Accounts, Juden und politisch unbequeme Stimmen. Und erstaunlicherweise gibt es dabei immer wieder personelle und inhaltliche Schnittstellen.
In meinem Fall geht es um einen Beitrag über Pager, mit dem Bild eines Terroristen und einem Satz mit schwarzem Humor. In diesem Satz steht nichts über Kinder. Trotzdem wirft mir die Staatsanwaltschaft Billigung vor und stützt sich dabei auf einen Artikel von @JuedischeOnline, in dem plötzlich ein Kind und weitere Menschen thematisiert werden. Die Angaben dazu stammen, man ahnt es, ausgerechnet von welcher Seite.
Noch brisanter ist, dass bereits der nächste Schritt zur Kriminalisierung vorbereitet wird. Mir wird dabei etwas zugeschrieben, das mir in diesem Verfahren noch gar nicht offiziell vorgeworfen wurde. Ein ähnliches Vorgehen gab es bereits zuvor in einem anderen Fall.
Wenn sich solche Muster wiederholen, muss man die Verbindungen und die Vorgehensweise genauer untersuchen.
Mein Ziel in diesem Verfahren ist ein Grundsatzurteil.
Es muss gerichtlich klar- und festgestellt werden, dass § 140 StGB nicht zu einem Gesinnungstatbestand umgedeutet werden darf, mit dem missliebige politische Debatten kriminalisiert werden.
Inzwischen schalten sich bereits Strafrechtsprofessoren in meinen Fall bezüglich der Staatsanwaltschaft Göttingen ein. Die Angelegenheit wird damit rechtlich äußerst brisant.
Ein zentraler Punkt: Durch die Erweiterung des § 140 StGB im Jahr 2021 erfasst der Tatbestand der Billigung nunmehr auch künftige, noch gar nicht verwirklichte Taten. Gerade bei solchen hypothetischen Konstellationen verlangt das Verfassungsrecht (Art. 5 GG) jedoch eine extrem restriktive Auslegung, da die Norm andernfalls verfassungswidrig in ein unzulässiges Gesinnungsstrafrecht abgleitet.
Und mein Fall ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen genau das versucht. Sie konstruiert eine Straftat unter dieser Norm, wo überhaupt keine ist.
Mein Fall könnte in die Lehrbücher eingehen. 🙃😅🤣
Meine Berufungserwiderung habe ich aber bisher alleine verfasst und ich weiß noch nicht, ob ich Hilfe von Außen überhaupt annehmen möchte.
Für mich ist das irgendwie auch etwas sehr persönliches mit dieser Staatsanwaltschaft.
Ich will nicht, dass die Meister des Strafrechts sich schützend vor mich stellen. Ich will es irgendwie als Studentin der Rechtswissenschaften alleine machen.
Es ist schließlich mein Fach.
Was die Staatsanwaltschaft Göttingen bei der Berufunganschrift macht:
Es wird immer absurder!
Die Staatsanwaltschaft verfälscht nicht nur meine Aussagen, um zum gewünschten Ergebnis zu kommen. Sie schafft es sogar, mit ihrer eigenen Argumentation den Straftatbestand zu untergraben, den sie mir vorwirft! 🤣😅
Aus „Umsiedlung“ wird kurzerhand „Zwangsvertreibung“. Und weil mein Wortlaut keinen Zwang hergibt, wird mir eben die Zwangsvertreibung von Hamas-Terroristen unterstellt.
Dabei betont sie selbst, es gehe nicht um Zivilisten, sondern um Terroristen, die nicht freiwillig gehen würden.
Dumm nur, dass der Schutzstatus der Betroffenen für § 8 VStGB entscheidend ist und aktive Hamas-Kämpfer nicht ohne Weiteres als Zivilpersonen gelten.
Man muss sich das vorstellen: Sie wollen mir einen Straftatbestand unterschieben, dessen Voraussetzungen sie in ihrer eigenen Argumentation offenbar nicht einmal sauber auseinanderhalten können. 🤣😅🫣
Erst meine Aussagen verdrehen, dann den eigenen Tatvorwurf untergraben.
Man weiß wirklich nicht mehr, ob man lachen oder weinen soll. Welcher Jurafakultät verdankt die Staatsanwaltschaft Göttingen eigentlich ihre Abschlüsse? Das ist Realsatire in Reinform.
Für die Laien zur Einordnung: Mir wird von der zuständigen Staatsanwältin allen Ernstes ein Straftatbestand vorgeworfen, den sie offensichtlich selbst weder juristisch durchdrungen hat noch sauber definieren kann. Und weil das eigene Konstrukt wohl sonst nicht hält, wird mein Beitrag kurzerhand verfälscht, aber in einer Weise, die den Strafbestand selbst aushebelt. 🤣😅🫣
Wenn Justizorgane zur eigenen Argumentationshilfe Aussagen verdrehen müssen, ist das kein Verfahren mehr – aber wenn sie nicht einmal ihr Handwerk beherrschen und jetzt die falsche Jura Studentin erwischt haben, wird es verdammt lustig. 🤡
Die Staatsanwaltschaft verfälscht nicht nur meine Aussagen, um zum gewünschten Ergebnis zu kommen. Sie schafft es sogar, mit ihrer eigenen Argumentation den Straftatbestand zu untergraben, den sie mir vorwirft! 🤣😅
Aus „Umsiedlung“ wird kurzerhand „Zwangsvertreibung“. Und weil mein Wortlaut keinen Zwang hergibt, wird mir eben die Zwangsvertreibung von Hamas-Terroristen unterstellt.
Dabei betont sie selbst, es gehe nicht um Zivilisten, sondern um Terroristen, die nicht freiwillig gehen würden.
Dumm nur, dass der Schutzstatus der Betroffenen für § 8 VStGB entscheidend ist und aktive Hamas-Kämpfer nicht ohne Weiteres als Zivilpersonen gelten.
Man muss sich das vorstellen: Sie wollen mir einen Straftatbestand unterschieben, dessen Voraussetzungen sie in ihrer eigenen Argumentation offenbar nicht einmal sauber auseinanderhalten können. 🤣😅🫣
Erst meine Aussagen verdrehen, dann den eigenen Tatvorwurf untergraben.
Man weiß wirklich nicht mehr, ob man lachen oder weinen soll. Welcher Jurafakultät verdankt die Staatsanwaltschaft Göttingen eigentlich ihre Abschlüsse? Das ist Realsatire in Reinform.
Für die Laien zur Einordnung: Mir wird von der zuständigen Staatsanwältin allen Ernstes ein Straftatbestand vorgeworfen, den sie offensichtlich selbst weder juristisch durchdrungen hat noch sauber definieren kann. Und weil das eigene Konstrukt wohl sonst nicht hält, wird mein Beitrag kurzerhand verfälscht, aber in einer Weise, die den Strafbestand selbst aushebelt. 🤣😅🫣
Wenn Justizorgane zur eigenen Argumentationshilfe Aussagen verdrehen müssen, ist das kein Verfahren mehr – aber wenn sie nicht einmal ihr Handwerk beherrschen und jetzt die falsche Jura Studentin erwischt haben, wird es verdammt lustig. 🤡
Man weiß wirklich nicht mehr, ob man lachen oder weinen soll. Welcher Jurafakultät verdankt die Staatsanwaltschaft Göttingen eigentlich ihre Abschlüsse? Das ist Realsatire in Reinform.
Für die Laien zur Einordnung: Mir wird von der zuständigen Staatsanwältin allen Ernstes ein Straftatbestand vorgeworfen, den sie offensichtlich selbst weder juristisch durchdrungen hat noch sauber definieren kann. Und weil das eigene Konstrukt wohl sonst nicht hält, wird mein Beitrag kurzerhand verfälscht, aber in einer Weise, die den Strafbestand selbst aushebelt. 🤣😅🫣
Wenn Justizorgane zur eigenen Argumentationshilfe Aussagen verdrehen müssen, ist das kein Verfahren mehr – aber wenn sie nicht einmal ihr Handwerk beherrschen und jetzt die falsche Jura Studentin erwischt haben, wird es verdammt lustig. 🤡
Ronai Chaker retweeted
Ron Dekel ist bewundernswert. Er spricht gut und klar und absolut auf den Punkt. Er weicht nicht.
Jetzt stellt er sich Tillschneider, im April hat er sich in Weimar gegen diese "Kufiya in Buchenwald" - Geschichte eingesetzt.
Justizskandal bei der Staatsanwaltschaft Göttingen – eine Angelegenheit für die Dienstaufsicht!
Ich frage mich mittlerweile ernsthaft, bei wem man bei der Staatsanwaltschaft Göttingen eigentlich Strafrecht studiert hat.
Jeder halbwegs anspruchsvolle Strafrechtsprofessor würde eine Klausur, in der Tatbestandsmerkmale durch Mutmaßungen ersetzt, entlastende Sachverhaltsumstände ausgeblendet und Aussagen nach Belieben umgedeutet werden, mit gutem Grund durchfallen lassen.
Und mit solchen juristischen Glanzleistungen sitzen Menschen anschließend bei einer Staatsanwaltschaft und entscheiden über die strafrechtliche Verfolgung anderer.
Das muss man sich einmal vorstellen.
Was im Jurastudium nicht einmal für vier Punkte reichen dürfte, soll im echten Leben ausreichen, um Menschen mit Strafverfahren zu überziehen?
Bei der Staatsanwaltschaft Göttingen reicht es offenbar sogar für eine Berufungsbegründung.
Das ist doch ein schlechter Witz!
Und nein, es handelt sich nicht um mein erstes Verfahren.
Es ist bereits mein zweites Strafverfahren dieser Art. Zweimal derselbe Straftatbestand, dieselbe Staatsanwaltschaft und sogar dieselbe zuständige Staatsanwältin.
Im ersten Verfahren lehnte das Amtsgericht Westerstede bereits den Erlass eines Strafbefehls ab. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein und scheiterte auch vor dem Landgericht Oldenburg.
Im zweiten Verfahren erwirkte sie einen Strafbefehl über 5.400 Euro gegen mich.
Ich legte Einspruch ein, verteidigte mich selbst und wurde am 22. Juli 2026 vollständig freigesprochen.
Besonders bemerkenswert war allerdings die Hauptverhandlung.
Ich rügte dort ausdrücklich, dass die Staatsanwaltschaft wesentliche Kommentare und Gesprächszusammenhänge meiner ursprünglichen Veröffentlichungen unberücksichtigt gelassen hatte. Und zwar gerade solche, die für die strafrechtliche Bewertung entscheidend waren.
Das ist keineswegs nur meine persönliche Kritik.
Selbst das schriftliche Urteil des Amtsgerichts verweist ausdrücklich auf meine von der Staatsanwaltschaft unberücksichtigten differenzierten Kommentare und Konkretisierungen.
Man muss sich diese Peinlichkeit einmal vor Augen führen.
Eine staatliche Strafverfolgungsbehörde erhebt schwerwiegende Vorwürfe wegen politischer Äußerungen, und das Gericht muss in seinem Urteil auf entlastende Ausführungen hinweisen, die von der Staatsanwaltschaft nicht berücksichtigt wurden.
Ich dachte bislang, § 160 Abs. 2 StPO gehöre zum juristischen Grundwissen. Offenbar kann eine kleine Wiederholung nicht schaden.
Die Richterin sprach nach meiner Erinnerung in der Hauptverhandlung sogar ausdrücklich von einem „Verfolgungseifer“ gegenüber meiner Person, den sie sich nicht erklären könne.
Sie entschuldigte sich bei mir dafür, den Strafbefehl überhaupt erlassen zu haben.
Und was macht die Staatsanwaltschaft Göttingen?
Sie legt Berufung ein.
Was ich anschließend in der Berufungsbegründung lesen durfte, ist an juristischer Kreativität kaum zu überbieten.
Da werden meine tatsächlichen Aussagen teilweise in einer Weise interpretiert, dass ich mich ernsthaft frage, ob man sich überhaupt noch mit dem Wortlaut beschäftigt oder lieber gleich mit dem gewünschten strafrechtlichen Ergebnis beginnt.
Eine besonders bemerkenswerte Auslegung betrifft meinen Beitrag über die Hamas.
Die Einzelheiten werde ich aus gutem Grund vorerst nicht öffentlich ausbreiten. Die entsprechenden Originalveröffentlichungen und Schriftsätze liegen vor.
Mittlerweile stehe ich außerdem mit mehreren anderen Betroffenen jüdischen Hintergrunds in Kontakt, die von vergleichbaren Erfahrungen berichten. Auffällig ist, dass nach ihren Angaben mehrere Anzeigen auf dieselbe Person zurückgehen.
Für mich ist die Grenze dessen, was ich noch als gewöhnliche juristische Meinungsverschiedenheit betrachten würde, längst überschritten.
Zum Kontext. 👇👇👇
Vom politischen Gesinnungsstrafrecht zum Freispruch: Der Fall Ronai Chaker
1. Der ideologische Nährboden an der Al-Azhar-Universität
Die Universität, an der Ahmed Gaafar Islamwissenschaften studiert hat, ist keineswegs eine neutrale Bildungsinstitution.
Ihre Ausrichtung zeigte sich bereits daran, dass sich der Leiter der Universität, Großimam Ahmed al-Tayyeb, selbst im direkten Gespräch mit der jesidischen Genozid-Überlebenden Nadia Murad weigerte, sich unmissverständlich vom IS zu distanzieren und diesen als unislamisch zu brandmarken.
Nach dem verheerenden Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023 veröffentlichte die Al-Azhar-Institution eine Erklärung, die den Terror explizit als palästinensischen „Widerstand“ würdigte.
Nur wenige Tage später telefonierte al-Tayyeb direkt mit dem damaligen Hamas-Chef Ismail Haniyeh, um ihm seine Solidarität auszusprechen – und damit auch mit den abscheulichen Verbrechen an der israelischen Zivilbevölkerung.
Das israelische Institut für nationale Sicherheitsstudien (INSS) wertete diese Reaktionen folgerichtig als deutliche Unterstützung für die Hamas.
Für mich symbolisiert al-Tayyeb nichts anderes als einen geistlichen Arm der Hamas, aber auch des islamischen Staates.
Das zeigt, welcher Geist an dieser Universität unterrichtet wird – mehr muss man eigentlich nicht wissen.
2. Die Netzwerke der staatlich geförderten Meldestelle „Respect“
Im Jahr 2024 gerieten mehrere Personen des öffentlichen Lebens – darunter der Journalist Tobias Huch und ich – durch Anzeigen dieser Meldestelle ins Visier der Strafverfolgungsbehörden.
Ich ging mit meinem Fall an die Öffentlichkeit, als ich feststellte, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen die richterliche Ablehnung des Strafbefehls gegen mich nicht akzeptieren wollte.
Ich wurde misstrauisch und recherchierte die Hintergründe dieser Meldestelle genauer. Im Zuge dessen meldeten sich Huch und weitere betroffene Aktivisten als Betroffene. Das machte mich noch misstrauischer.
Bei meinen Recherchen stieß ich auf die Vita von Gaafar, sowie auf die verstörende Tatsache, dass die bayerische und die baden-württembergische Landesregierung diese Meldestelle mit Steuergeldern fördern.
Später wurde ein öffentliches Foto von ihm mit al-Tayyeb bekannt.
Dem Mann, der sich nicht von IS distanzieren wollte.
Dem Mann, der die Verbrechen des 7. Oktober als legitimen Widerstand ansah und als geistlicher Arm der Hamas agiert.
3. Die juristische Schlappe der Staatsanwaltschaft und mein Freispruch
Das Landgericht Oldenburg schmetterte die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Göttingen mit einem unmissverständlichen Beschluss völlig zu Recht ab.
Dennoch versuchte die Staatsanwaltschaft Göttingen erneut, mir eine Straftat nach § 140 StGB („Billigung von Straftaten“) zu unterstellen.
1. Der Sachverhalt: Worum es diesmal ging
Ich diskutiere öffentlich ein politisches international begleitetes Umsiedlungsprogramm bezüglich Gaza.
Die Diskussion über internationale Aufnahmemodelle, Emigrationshilfen und geopolitische Lösungsansätze ist ein klassischer Beitrag zu einer weltweiten politischen Debatte und fällt uneingeschränkt unter den Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG).
Um aus dieser verfassungsrechtlich geschützten Debatte eine Straftat zu basteln, bediente sich die Staatsanwaltschaft Göttingen unzulässiger Tricks:
Sie setzte den Begriff der „Umsiedlung“ reflexartig mit dem Völkerstraftatbestand der „zwangsweisen Vertreibung“ (§ 8 VStGB) gleich, obwohl in meinem Wortlaut kein Zwang inhärent war und Kontext und Empfängerhorizont meiner Beiträge was anderes belegten.
Wo absolut kein Zwang vorlag, hat die Anklagebehörde das Merkmal des Zwangs schlicht hinzuerfunden. Zudem hat sie eigenmächtig den Staat Israel als Akteur dazugedichtet.
In keinem meiner Beiträge wurde Israel als Akteur solch einer Tat dargestellt.
Im Gegenteil, ich sprach davon, dass Israel Eziden Schutz bieten könnte, eine Schutzzone für Eziden darstellen könnte.











