
investigative Recherche und Texte für @fragdenstaat | auch freie Journalistin | Kriminologin | war @vice_de @diezeit @nannenschule | 📸 M. Rohweder
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ALT Screenshot eines Auszugs aus einem offiziellen Hygienebericht: Raum Nr 24 - Dienstzimmer: Eswurden abgelaufenes Insulin und BTM vorgefunden und diese zur Entsorgung dem Mitarbeiter übergeben. Raum Nr 34 - Patientenzimmer: Die aufgeplatzte Badezimmertür ist instand zu setzen. Der stark verschmutzte Ablauf der Dusche und die mit Schimmel befallenden Fliesen, sowie das Ablufttellerventil sind zu reinigen. Raum Nr. 26- lsolationsraum: Das Fenster im lsolationsroum ist rousgebrochen, dieses ist zu reparieren oder durch ein neues Fenster zu ersetzen. Die brüchige Decke ist zu reparieren. Der stark verschmutzte Raum ist umgehend einer Grundreinigung zu unterziehen. Raum Nr. 36 - Patientenzimmer: Die abgeplatzte Tür ist instandzusetzen. Die schimmelnden und brüchigen Silikonfugen sind zu erneuen. Die stark verschimmelte Dusche, das Ablufttellerventil und der verschmutzte Heizkörper sind zu reinigen.

ALT David Werdermann, Jurist bei der GFF: "Das Urteil ist nicht nur für Radio Dreyeckland ein großer Erfolg, sondern für den Online-Journalismus und die freie Presse insgesamt. Das Landgericht Karlsruhe stellt klar, dass das Setzen eines Links von der Pressefreiheit geschützt ist. Auch eine kritische Berichterstattung über Vereinsverbote ist nicht strafbar. Eines muss aber auch gesagt werden: Dieses Strafverfahren hätte nie eingeleitet werden dürfen!"














