
Macht #global was mit #IT #Infrastruktur. Versucht, das Ganze im Blick zu behalten und Komplexität zu managen. Freut sich, in Deutschland leben zu dürfen.
Deutschland
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Das ist ein Must-Read zu Basiswissen für jede/n, um die Herausforderungen der Energiewende einordnen zu können: Eine Einführung in das Energienetz - Wieso uns Wind und Sonne aktuell nicht retten und es auch (noch) keine Speicher gibt | Ruhrbarone ruhrbarone.de/eine-einfuehru…
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Die Hamas beeinträchtigt den Handel mit Nahrungsmitteln und bereichert sich, und das WFP muss mangels finanzieller Unterstützung seine Hilfe einschränken. Wo ist die Kritik wenn es nicht gegen Israel geht? #Gaza tagesschau.de/ausland/gaza-e…
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Ich habe vor zwei Jahren auf diese #Hamas-Schutzgelder hingewiesen, weswegen die Lebensmittelpreise so hoch sind.
Folge: Shitstorm von islamistischen Influencern mit Support diverser geldgieriger YouTuber gegen mich.
Die Hamas beeinträchtigt den Handel mit Nahrungsmitteln und bereichert sich, und das WFP muss mangels finanzieller Unterstützung seine Hilfe einschränken. Wo ist die Kritik wenn es nicht gegen Israel geht? #Gaza tagesschau.de/ausland/gaza-e…
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Mir wurde erneut vorgeworfen, dass ich durch Fotos ebenso selektiv zeigen würde, dass es Lebensmittel im Gazastreifen gibt, wie ich anderen unterstelle selektiv zu zeigen, dass im Gazastreifen Elend herrscht.
Vielleicht weil ich völlig unetrhopft bin, vielleicht auch weil auch ich nach ein paar Jahren langsam mal die Geduld verliere, habe ich das unabwendbare Bedürfnis, das einmal so zu erklären, dass es verstanden wird.
Ich glaube zutiefst an unsere „westlichen“ und demokratischen Werte. Und damit an Eigenverantwortung einer Gesellschaft und Solidarität.
Der Gazastreifen ist kleiner als Köln. In ihm leben bummelig zwei Millionen Menschen. So viele, wie in Hamburg plus Speckgürtel. Oder Matjesgürtel. Geschenkt. Moin.
Mich interessiert ausschließlich, ob insgesamt genug Nahrungs- und Hilfsmittel im Gazastreifen sind.
Und das sind sie. Und waren es immer. Die Zahlen der Hamas selber zeigen, dass dort niemand wegen angeblicher Blockaden verhungert ist.
Damit endet meine humanitäre Pflicht. Ob dann dort Kinder verhungern, ist mir scheiß egal. (Und ich weiß, dass von dem Satz Screenshots erstellt werden, aber anders wird es ja nicht verstanden.)
Weil es in meinem Weltbild nicht meine Aufgabe, nicht die Aufgabe des „Westens“ oder der Welt ist, die Palästinenser zu pampern und füttern, bis alle so fett sind, wie der Schawarma-Verkäufer in Deir al-Balah, Nuseirat oder Bureji; die übrigens ziemlich intakt sind.
Und genau weil die und die pro-palästinensische Propaganda wissen, dass viele so denken, produzieren sie gestellte Fotos von Suppenküchen und geben Fotos von unterernährten Kindern mit Gen-Defekt an die Medien, die dem auch noch einen Preis verleihen.
Sie müssen lügen, damit die Hilfe nicht abreißt und sie als Gesellschaft für sich selber verantwortlich sein müssen.
Und die Hausfrau mit Katze im Profilbild aus der fränkischen Provinz, die Gender-Studies-Studentin mit Problempony und der Feminist vom Prenzl sehen durch ihre tränenverschwommenen Augen nicht, dass sie verarscht werden. Weil sie in einer kolonialistischen Weltanschauung glauben, dass nicht die Palästinenser selber dafür verantwortlich sind, sondern wir. Und Israel. Also wir alle. Dass wir so lange da Geld und Hilfen reinpumpen müssen, bis die gehorteten Lager überquellen und keiner mehr an der selbstverursachten Not leidet. Bis alle so gefüttert und gewässert sind, wie die Dicken aus den Videos, in denen sie ihre Marktstände und Nutella-Cafés und Zucker für kleinere Preise als in Deutschland bewerben.
„Ja aber nur weil da einige nicht hungern, heißt das doch nicht…“
„Halt doch endlich das Maul, Rüdiger-Cinderella. Das ist doch gar nicht der Punkt. Der Punkt ist Verantwortung. Wenn da Kinder hungern, dann sollen die Fetten etwas abgeben. Und umso länger du da Kohle reinbutterst, umso länger hältst du das Problem am Leben. Ihr habt doch immer so viel gegen patriarchalische und kapitalistische Systeme, dachte ich.“
Denn das zweite Symptom dieser suizidalen Empathie ist es, absolut keine Ahnung davon zu haben, wie die gesamte Gesellschaft dort wirklich funktioniert.
Es gibt nicht nur die Hamas. Und die ist auch keine kleine Terroristengruppe, die alle anderen unterdrückt. Es gibt den palästinensischen Dschihad PIJ, es gibt die PFLP, die DFLP, den Jaysh al-Islam, und und und. Es gibt den aus der Türkei stammenden Doghmush-Clan in Gaza-Stadt, den Helles-Clan, den Amra-Clan, die Samhadana-Großfamilie in Ex-Rafah und den Beduinen-Stamm der Tarabin mit seinen „Popular Forces“ („Shabab-Miliz“) im Süden.
Das ist keine Beurteilung, sondern das, was Nachrichtenleute seit Jahrzehnten genau auf dem Monitor haben. Es heißt, dass diese Gesellschaft zutiefst anders funktioniert, als jede andere Gesellschaft in Europa, Nordamerika oder Fernost. Clans, Großfamilien, Blut ist dicker als Wasser, Familie steht über dem Staat.
Was übrigens der Grund ist, warum die Hamas 2005 da überhaupt an die Macht kam: Weil sie versprochen hat, das System zu durchbrechen und Francesca Albanese heute den Scheiß erzählt, das sei eine soziale Partei und eine Widerstandsbewegung. Und deshalb gehören die meisten der Leute, die heute an den Suppenküchen für Bilder posieren, zu denen, die im Bürgerkrieg 2006 eher zur PLO gehalten haben.
Und deshalb sind dort 40% der Ehen zwischen Verwandten ersten oder zweiten Grades, 24,9 % Ehen zwischen Cousins/Cousinen ersten Grades. (Bevor mich einer verklagen will: Consanguinity profile in the Gaza Strip of Palestine: large-scale community-based study; DOI: 10.1016/j.ejmg.2014.01.003, 2014)
Würde man das jemals irgendwie erheben können, würde ich wirklich JEDE Wette eingehen, dass jeder dieser Fettsäcke und Café-Betreiber mindestens ein direktes Familienmitglied hat, das in der Hamas oder im PIJ ist. Und viele der Gäste der Cafés zu einer Familie mit Millionenkonto gehört. (Millionäre im Gazastreifen 9.000, Westjordanland 13.000; Regierungszeitung der PLO Al-Hayat Al-Jadida 2022)
„Aber da können doch die Kinder…“
„Maulhalten, hab ich gesagt, Sören-Irmgard.“
„Aber ich heiße Andreas…“
Ja, is juut, Adelheit-Ricola. Du bist so scheiß naiv, friedensverwahrlost und suizidalempathisch, dir kann man die scheiß Uhr klauen und du fragst den noch danach, wie spät es ist.“
Bitte, wirklich bitte bitte mit Sahnehäubchen und Amarenakirsche drauf: Glaubt mir nicht. Habt eine andere Meinung. Weint euch in den Schlaf ob der armen Kinder. Aber versteht und akzeptiert meine Meinung.
Denn meiner Erfahrung nach, nach Jahren in dieser digitalen Verwahranstalt für Retardierte mit der Psychose sich mit ihrem Posting irgendwie Relevanz vorgaukeln zu können, kapiert ihr nicht einmal, wenn man Euch ins Gesicht schreit, dass zuerst einmal Palästinenser für Palästinenser verantwortlich sind. Oder ihr seid selber irgendwelche arabischen oder muslimischen Parteigänger, die weiter das Pferd des Opfermythos und Märtyrerkults durch Social Media treibt, bevor es totgeritten ist.
Ich zeige anhand der Bilder nicht, dass es überall im Gazastreifen eitel Sonnenschein ist.
Das muss es auch nicht, schließlich wollen die seit 1948 Israel vernichten, haben das größte Massaker an Juden seit dem Holocaust begangen und einen Krieg angefangen. Da gehört so ein bisschen Leid schon ins Programmheft der Veranstaltung. Glaub einem Deutschen.
Es geht darum zu zeigen, dass es genug zu Fressen gibt.
Und es passt euch nicht, wenn mehr „Westler“ das merken und kapieren.
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1986 und 1987 stand unser Mitglied @UW_4E mit anderen vor dem Werkstor des Atomkraftwerks Brokdorf und hinderte die Beschäftigten daran, zu ihrem Arbeitsplatz zu kommen. Heute steht er wieder davor und erklärt, warum er seine Meinung geändert hat. Brokdorf lieferte über 40 Jahre lang massenhaft sauberen Strom.
Wäre Brokdorf heute noch am Netz, wären wir dem Klimaziel näher.
Warum wundert mich eigentlich nicht, dass das ZDF es nicht hinbekommst, einen Terroranschlag beim Namen zu nennen. Es ist so unfassbar inkompetent.
Liebes @ZDFheute-Team,
kurze Durchsage an die Redaktion und gern auch an den Chef vom Dienst: Bei Hebron gab es heute keinen „Zwischenfall“.
Ein Zwischenfall ist, wenn im Supermarkt das Glas Gurken runterfällt.
Wenn zwei palästinensische Brüder losziehen, um gezielt Israelis zu töten, nennt man das einen Terroranschlag. Den Begriff gibt es im Duden schon recht lange, man muss ihn nur benutzen.
Vielleicht liegt es am Wording-Leitfaden. Vielleicht an der Sorge, jemand könnte sich an klaren Worten stören. Den Opfern hilft beides nicht.
Also noch einmal zum Mitschreiben: Terror. Kein Zwischenfall.
So schwer ist das wirklich nicht.
#ZDFheute #Hebron #Terror #Israel #Medienkritik #Sprache #ZDF
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Wir sollten die Linksradikalen genau so ernst nehmen, wie die Rechtsradikalen. Und auf die Katastrophen des 20. Jahrhunderrs schauen, ohne Schaum vor dem Mund, aber mit realistischem Blick.
Wo ist der antitotalitäre Konsens geblieben?
„Wir wollen, dass alle Grundbedürfnisse, die die Menschen in dem Land haben, vergesellschaftet sind“ to.welt.de/eDppzYL
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Dem Immobilienunternehmer Kenan Abu Rashed reicht‘s. Er gibt nach zwei Jahren bei einem Bauprojekt für ein Mehrfamilienhaus in Berlin auf. Hier sein Rant auf Insta. Vielleicht hört rot-rot-grün ja auf ihn. WIR BRAUCHEN FÜR MEHR WOHNUNGEN NICHT MEHR STAAT, SONDERN WENIGER STAAT.
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2036 fliegen die Amerikaner zum Mars und wir stehen in der Schlange vor dem Staats-Aldi.
Wo bleibt eigentlich die große Berichterstattung in unseren Qualitätsmedien über den etwas größer geplanten Terroranschlag in Israel heute Morgen mit 2 getöteten Soldaten der IDF? Oder geht die Maschinerie erst wieder los, wenn Israel Konsequenzen zieht? welt.de/politik/ausland/arti…
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Da kommt @janfleischhauer mit einer ganz sachlichen Frage zum konkreten Antisemitismus bei der Linken und weil die Chefin der Linken @inesschwerdtner darauf keine Antworten hat, reagiert sie mit dem Vorwurf der Frauenfeindlichkeit. Dass die von der Linken unterstützten und eingebundenen Islamisten Frauenverächter sind, kommt in ihrer kranken Gedankenwelt gar nicht vor. So eine peinliche Figur. Und peinlich ist jeder, der die wählt oder mit denen koalieren will.
Wer hat denen denn ins Hirn geschissen. Unter „Falschmeldung“ so etwas raushauen und dann mit „Eine Berichtigung dieser offensichtlichen Unrichtigkeit im Gesetz wird umgehend angestoßen.“ schließen. Der Zoll definiert jetzt also, wie Gesetze auszulegen sind?
Replying to @eckilepsie
Das sieht der Zoll irgendwie anders. Ich bin wirklich fassungslos. Kann ich mir auch ein Gesetz aussuchen, was bis Jahresende nicht gilt? zoll.de/SharedDocs/Fachmeldu…
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Zur Änderung der Tabaksteuer:
Es gilt tatsächlich ab sofort der Tarif, der eigentlich erst ab dem 1. Januar 2030 gelten sollte. Das aber nur bis zum 31. Dezember 2026; ab 1. Januar 2027 sinkt er erst mal wieder (liegt aber immer noch höher als gestern) und steigt dann jährlich weiter an, bis er ab dem 1. Januar 2030 wieder das Niveau erreicht hat, das er ab 21. Oktober 2026 bis 31. Dezember 2026 gehabt haben wird.
Gemäß § 15 Abs. 1 TabStG entsteht die Steuer zum Zeitpunkt der Überführung der Tabakwaren in den steuerrechtlich freien Verkehr. Gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 1 TabStG werden Tabakwaren durch die Entnahme aus dem Steuerlager in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt. § 17 TabStG regelt die Verwendung von Steuerzeichen und die Berechnung der Steuer durch den Hersteller. Das bedeutet, dass die im Einzelhandel vorhandenen Vorräte noch verkauft werden dürfen. Danach aber nur noch zum neuen Tarif.
Klingbeil will jetzt zurückrudern, weil das ein "technischer Fehler" gewesen sein soll. Das ist natürlich Unfug: Das Gesetz ist exakt so beschlossen worden, wie der Finanzausschuss es in seiner Beschlussempfehlung (BT-Drs. 21/8605) formuliert hatte. Art. 2 des Gesetzes sieht auch eine Änderung der Übergangsvorschriften und der Tabaksteuerverordnung vor, die tatsächlich sofort in Kraft treten sollte, denn sie gilt nur bis zum 31. Dezember 2026.
Und selbst wenn: Wie soll eine kurzfristige Korrektur eigentlich genau möglich sein? Formell tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft, so ist es beschlossen und verkündet. Natürlich kann der Bundestag ein neues Gesetz erlassen, mit dem das alte aufgehoben wird. Dazu ist aber das übliche Gesetzgebungsverfahren einzuhalten, das sich möglicherweise beschleunigen lässt (z. B. durch Verzicht auf die Ausschussüberweisung, wofür allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist - und es ist ja klar, was das politisch bedeutet). Verfassungsrechtlich ist das alles möglich, organisatorisch ist das aber durchaus herausfordernd und ggf. mit hohen Kosten verbunden, wenn der Deutsche Bundestag dafür zu einer Sondersitzung zusammentreten soll.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, offensichtliche Schreibfehler ohne Gesetzgebungsverfahren durch erneute Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt zu berichtigen. Nur geht genau das hier ausnahmsweise gerade nicht:
Der Gesetzgeber wollte offensichtlich, dass das Änderungsgesetz sofort in Kraft tritt, denn die Vorschriften über den vorgezogenen Bezug neuer Steuerzeichen gelten schon (und nur) 2026. Das ergibt sich aus dem neuen § 38 Abs. 3a TabStG und § 61 TabStV. Zugleich sollten die Steuertarife erst 2027 geändert werden. Die sachgerechte Regelung zum Inkrafttreten des Änderungsgesetzes hätte zwischen den Tarifvorschriften einerseits und den Regelungen in der Tabaksteuerverordnung differenzieren müssen. Das ist kein "technischer Fehler" und auch kein Redaktionsversehen, sondern schlicht und einfach stümperhaft gemacht. Eine bloße Ersetzung des Datums des Inkrafttretens durch den 1. Januar 2027 wäre ihrerseits fehlerhaft, weil sie den Zweck der bereits 2026 benötigten Übergangsvorschriften vereiteln würde.
Noch ein nicht unwichtiges Detail zu Rückwirkung: Grundsätzlich kann der Gesetzgeber das Änderungsgesetz zum Änderungsgesetz rückwirkend zum 21. Oktober 2026 in Kraft treten lassen. Eine solche rückwirkende Herabsetzung der Steuer begegnet grundsätzlich nicht den verfassungsrechtlichen Bedenken, die für rückwirkende belastende Steuergesetze gelten. Das Bundesverfassungsgericht stellt insoweit auf den Schutz der Steuerpflichtigen vor nachträglichen Belastungen ab (BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08).
Das gilt hier konkret aber nicht für E-Zigaretten-Liquids: Für diese bestimmt der neu gefasste § 2 Abs. 1 Nr. 7 TabStG Steuersätze erst für die Zeit ab dem 1. Januar 2027. Anders als bei Zigaretten enthält die Vorschrift keinen allgemeinen Auffangtarif für die davorliegende Zeit. Weil zugleich § 2 Abs. 1 TabStG vollständig ersetzt wird, entfällt nach dem veröffentlichten Wortlaut der bisherige Satz von 0,32 Euro je Milliliter. Für die Zeit vom 21. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 fehlt dann ein gesetzlich bestimmter Steuersatz. Das spricht für eine echte tarifliche Regelungslücke. Mangels hinreichend bestimmter gesetzlicher Bemessung dürfte die Tabaksteuer für diese Waren in diesem Zeitraum nicht auf Grundlage des bisherigen Satzes erhoben werden können. Auf der Grundlage des morgen in Kraft tretenden Änderungsgesetzes zum TabStG sind E-Zigaretten-Liquids bis zum 31. Dezember 2026 also steuerfrei.
Ein Rückgriff auf einen vom Gesetzgeber mutmaßlich gewollten Tarif wäre im Steuerrecht wegen des Gesetzesvorbehalts problematisch. Und: Eine rückwirkende Änderung des Änderungsgesetzes zum 21. Oktober 2026 käme dann bezogen auf die E-Zigarettten-Liquids einer rückwirkenden Steuererhöhung gleich, stellt also eine nachträgliche Belastung dar, vor der die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerade schützt.
Was netto eine DIN-A4-Seite bewirken können... Was für ein hausgemachtes Chaos!
Zur Änderung der Tabaksteuer:
Es gilt tatsächlich ab sofort der Tarif, der eigentlich erst ab dem 1. Januar 2030 gelten sollte. Das aber nur bis zum 31. Dezember 2026; ab 1. Januar 2027 sinkt er erst mal wieder (liegt aber immer noch höher als gestern) und steigt dann jährlich weiter an, bis er ab dem 1. Januar 2030 wieder das Niveau erreicht hat, das er ab 21. Oktober 2026 bis 31. Dezember 2026 gehabt haben wird.
Gemäß § 15 Abs. 1 TabStG entsteht die Steuer zum Zeitpunkt der Überführung der Tabakwaren in den steuerrechtlich freien Verkehr. Gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 1 TabStG werden Tabakwaren durch die Entnahme aus dem Steuerlager in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt. § 17 TabStG regelt die Verwendung von Steuerzeichen und die Berechnung der Steuer durch den Hersteller. Das bedeutet, dass die im Einzelhandel vorhandenen Vorräte noch verkauft werden dürfen. Danach aber nur noch zum neuen Tarif.
Klingbeil will jetzt zurückrudern, weil das ein "technischer Fehler" gewesen sein soll. Das ist natürlich Unfug: Das Gesetz ist exakt so beschlossen worden, wie der Finanzausschuss es in seiner Beschlussempfehlung (BT-Drs. 21/8605) formuliert hatte. Art. 2 des Gesetzes sieht auch eine Änderung der Übergangsvorschriften und der Tabaksteuerverordnung vor, die tatsächlich sofort in Kraft treten sollte, denn sie gilt nur bis zum 31. Dezember 2026.
Und selbst wenn: Wie soll eine kurzfristige Korrektur eigentlich genau möglich sein? Formell tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft, so ist es beschlossen und verkündet. Natürlich kann der Bundestag ein neues Gesetz erlassen, mit dem das alte aufgehoben wird. Dazu ist aber das übliche Gesetzgebungsverfahren einzuhalten, das sich möglicherweise beschleunigen lässt (z. B. durch Verzicht auf die Ausschussüberweisung, wofür allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist - und es ist ja klar, was das politisch bedeutet). Verfassungsrechtlich ist das alles möglich, organisatorisch ist das aber durchaus herausfordernd und ggf. mit hohen Kosten verbunden, wenn der Deutsche Bundestag dafür zu einer Sondersitzung zusammentreten soll.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, offensichtliche Schreibfehler ohne Gesetzgebungsverfahren durch erneute Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt zu berichtigen. Nur geht genau das hier ausnahmsweise gerade nicht:
Der Gesetzgeber wollte offensichtlich, dass das Änderungsgesetz sofort in Kraft tritt, denn die Vorschriften über den vorgezogenen Bezug neuer Steuerzeichen gelten schon (und nur) 2026. Das ergibt sich aus dem neuen § 38 Abs. 3a TabStG und § 61 TabStV. Zugleich sollten die Steuertarife erst 2027 geändert werden. Die sachgerechte Regelung zum Inkrafttreten des Änderungsgesetzes hätte zwischen den Tarifvorschriften einerseits und den Regelungen in der Tabaksteuerverordnung differenzieren müssen. Das ist kein "technischer Fehler" und auch kein Redaktionsversehen, sondern schlicht und einfach stümperhaft gemacht. Eine bloße Ersetzung des Datums des Inkrafttretens durch den 1. Januar 2027 wäre ihrerseits fehlerhaft, weil sie den Zweck der bereits 2026 benötigten Übergangsvorschriften vereiteln würde.
Noch ein nicht unwichtiges Detail zu Rückwirkung: Grundsätzlich kann der Gesetzgeber das Änderungsgesetz zum Änderungsgesetz rückwirkend zum 21. Oktober 2026 in Kraft treten lassen. Eine solche rückwirkende Herabsetzung der Steuer begegnet grundsätzlich nicht den verfassungsrechtlichen Bedenken, die für rückwirkende belastende Steuergesetze gelten. Das Bundesverfassungsgericht stellt insoweit auf den Schutz der Steuerpflichtigen vor nachträglichen Belastungen ab (BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08).
Das gilt hier konkret aber nicht für E-Zigaretten-Liquids: Für diese bestimmt der neu gefasste § 2 Abs. 1 Nr. 7 TabStG Steuersätze erst für die Zeit ab dem 1. Januar 2027. Anders als bei Zigaretten enthält die Vorschrift keinen allgemeinen Auffangtarif für die davorliegende Zeit. Weil zugleich § 2 Abs. 1 TabStG vollständig ersetzt wird, entfällt nach dem veröffentlichten Wortlaut der bisherige Satz von 0,32 Euro je Milliliter. Für die Zeit vom 21. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 fehlt dann ein gesetzlich bestimmter Steuersatz. Das spricht für eine echte tarifliche Regelungslücke. Mangels hinreichend bestimmter gesetzlicher Bemessung dürfte die Tabaksteuer für diese Waren in diesem Zeitraum nicht auf Grundlage des bisherigen Satzes erhoben werden können. Auf der Grundlage des morgen in Kraft tretenden Änderungsgesetzes zum TabStG sind E-Zigaretten-Liquids bis zum 31. Dezember 2026 also steuerfrei.
Ein Rückgriff auf einen vom Gesetzgeber mutmaßlich gewollten Tarif wäre im Steuerrecht wegen des Gesetzesvorbehalts problematisch. Und: Eine rückwirkende Änderung des Änderungsgesetzes zum 21. Oktober 2026 käme dann bezogen auf die E-Zigarettten-Liquids einer rückwirkenden Steuererhöhung gleich, stellt also eine nachträgliche Belastung dar, vor der die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerade schützt.
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Wer in den kommenden Tagen in Deutschland zu Protesten aufruft oder mobilisiert, darf sich hinterher nicht mit der Ausrede herausreden, man habe doch nur Schülerproteste gewollt. Wer mobilisiert, trägt auch Verantwortung für die absehbaren Folgen seiner Mobilisierung. Sich erst hinterher von der Gewalt zu distanzieren, ist keine Haltung, sondern Verantwortungslosigkeit.
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Schon irre, dass es in Deutschland keine Demonstrationen für die Freilassung von Shani gab, dafür aber reichlich für ihre Entführer.
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»Ich verstehe nicht, warum sich alle so über die Hinrichtungen in Mekka aufregen.
So läuft das nun einmal bei ihnen.
Das ist die islamische Scharia in der Praxis.
Ich verachte das natürlich, aber im Gegensatz zu den meisten von euch tue ich nicht so, als wäre ich schockiert. So funktioniert ihre Religion nun einmal, besonders in Mekka.
Viel mehr überrascht es mich, dass einige von euch offenbar glauben, die Scharia sei eine Art mitfühlendes und einfühlsames Rechtssystem, das Menschen verschonen soll. Es ist, als hättet ihr überhaupt nicht aufgepasst.«
I don't understand why everyone is so outraged over the Mecca executions.
This is what they do.
This is islamic sharia law in practice.
I despise it of course, but unlike most of you I don't pretend to be shocked. This is literally how their religion works, especially in Mecca.
I'm a lot more surprised that some of you seem to think sharia law is some kind of compassionate and empathetic legal system that is supposed to spare people. It's like you haven't paid attention at all.
































